Aus dem Landtag
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen über die Landtagsarbeit. Neben der Einbringung von Gesetzesinitiativen gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Landtagsabgeordneten die Kontrolle der Bayerischen Staatsregierung.
Initiativrechte
Während der Sitzungswochen des Landtags findet die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen und im Plenum statt. Die parlamentarischen Initiativrechte eines Abgeordneten umfassen Gesetzentwürfe, schriftliche Anfragen, Anfragen zum Plenum, Anträge sowie Änderungsanträge. Dringlichkeitsanträge und Interpellationen werden von der Fraktion bzw. einer Gruppe von Abgeordneten eingebracht. In den Ausschüssen werden Anträge sowie Gesetzesentwürfe beraten und Beschlussempfehlungen erstellt. Im Plenum wird über Dringlichkeitsanträge der einzelnen Fraktionen debattiert sowie über Gesetzesvorlagen und Anträge beraten, die auf Basis der Beschlussempfehlungen der federführenden Ausschüsse zur Abstimmung gestellt werden.
Politikfelder
MdL Markus Rinderspacher ist seit dem 21. Oktober 2009 neuer Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag. Darüber hinaus ist er Medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Bis zu seiner Wahl in den Fraktionsvorstand war er Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz und Mitglied im Bayerischen Medienrat.
Als Fraktionschef vertritt er die Fraktion verantwortlich im Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit und muss in allen Politikbereichen versiert sein. Zu den politischen Schwerpunkten seiner parlamentarischen Arbeit zählt außerdem die Medienpolitik.
Der Plenarsaal des Bayerischen Landtags
Petitionen
Jede Person besitzt ein Grundrecht auf Eingaben und Beschwerden (Petitionsrecht) und kann sich direkt mit Ihrer Petition an den Bayerischen Landtag wenden.
"Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden" (Artikel 115, Absatz 1 Bayerische Verfassung)
Der Landtag befasst sich mit allen Petitionen, die bayerische Gesetze und Behörden betreffen. Ebenso werden Beschwerden und Eingaben, die sich gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinden, Universitäten) richten, vom Parlament geprüft, falls diese Körperschaften staatlicher Aufsicht unterliegen. Für alle Angelegenheiten, die den Bund betreffen, ist der Deutsche Bundestag in Berlin zuständig.
Eine Petition müssen Sie schriftlich (per Brief oder Fax) und mit ihrer Adresse und Unterschrift versehen, an den Bayerischen Landtag - Maximilianeum - 81627 München senden.









